Datenschutz
Datenpannen oder Datenlecks können teils schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass Betroffene Opfer von Betrügereien und Identitätsdiebstählen werden können. Die dabei entstehenden Schäden können allenfalls gegenüber Datenschutz-Verantwortlichen und ihre Auftragsverarbeiter geltend gemacht werden.
Aktuell unterstützen wir Betroffene bei nachstehenden Datenpannen:
Die Gebühren Info Service GmbH (GIS) ist mit der Einbringung und Abrechnung der ORF-Rundfunkgebühr in Österreich beauftragt.
Die GIS beauftragte ein IT-Unternehmen mit der Neustrukturierung der Datenbank. Aufgrund eines Fehlers im Juni 2020 standen wohl insgesamt neun Millionen österreichische Meldedaten unverschlüsselt für knapp eine Woche im Internet.
Es könnten somit alle österreichischen Bürger und Unternehmen vom Datenvorfall betroffen sein.
Wir haben in Kooperation mit Rechtsanwalt Mag. Robert Haupt, LL.M. ein Sammelverfahren gestartet.
Ledger SAS mit Sitz in Paris, ist gehackt worden und es wurden persönliche Kundendaten gestohlen, die nun online und für jeden zugänglich sind. Im Allgemeinen ist jede Person, die infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat, gemäß deren Artikel 82 berechtigt, von der verantwortlichen Partei, d. h. Ledger SAS, Schadensersatz zu verlangen.
Mehr als 24.000 positiven Coronavirus-Tests aus Tirol samt den dazugehörigen Personendaten sind offengelegt worden. Betroffen ist augenscheinlich jeder, der zwischen Jänner 2021 und Juni 2021 in Tirol positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Wir haben ein Sammelverfahren für Betroffene eingeleitet.
Medienberichten im Computermagazin c’t und in der Wochenzeitung Zeit zur Folge gab es bereits im Januar 2020 ein schweres Datenleck beim Autovermieter Buchbinder. Dadurch gelangten persönliche Daten von drei Millionen Kunden unverschlüsselt ins Internet und waren dort für jeden Internetnutzer frei zugänglich. Betroffen sind scheinbar alle Buchbinder Kunden (Fahrzeugmieter und Fahrer) von 2003 bis 2020.
Die Offenlegung von persönlichen Daten dürfte einen schweren Verstoß gegen die DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung) darstellen. Nach Art 82 DSGVO hat jede Person, der wegen eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen, somit gegen Buchbinder.
Wir haben ein Sammelverfahren für Betroffenen eingerichtet.