Prozessfinanzierung
Was ist ein Prozessfinanzierer?
Ein Prozessfinanzierer übernimmt grundsätzlich die Kosten einer außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Verfolgung von Ansprüchen. Hierzu gehören die eignen Anwaltskosten, die Kosten der Gegenseite und die Gerichtskosten. Der Vorteil wäre, dass Betroffene keine Kosten, auch im Verlustfall, zu tragen hätten. Im Erfolgsfall würde der Prozessfinanzierer jedoch eine Erfolgsquote vom erhaltenen Ersatzbetrag bekommen.
Warum kann ein Rechtsanwalt keine Erfolgsquote anbieten?
Rechtsanwälten in Kontinentaleuropa ist gesetzlich untersagt, ein derartiges Erfolgshonorar zu vereinbaren.
Anwaltliche Pflicht zur Aufklärung über Prozessfinanzierung
Gemäß Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts vom 22. Januar 2015 (2C_818/2014) gehört zur ordnungsgemäßen Erfüllung der anwaltlichen Aufklärungspflichten gemäß Berufs- und Auftragsrecht nicht nur die Information über Erfolgsaussichten, Chancen, sowie wirtschaftliche Folgen eines Verfahrens bzw. der zu erbringenden Leistungen und Tätigkeiten aufzuklären, sondern auch die Pflicht, Mandanten über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung zu informieren (SJZ 112 (2016) Nr. 2).
Aus den Ausführungen des Bundesgerichts lässt sich eine allgemeine Verbindlichkeit dieser Aufklärungs- und Beratungspflicht ableiten, die von Rechtsanwälten die Information über die Option einer Prozessfinanzierung verlangt. Sowohl die berufsrechtlichen Vorschriften als auch die allgemeinen Regeln des Auftragsrechts fordern eine umfassende Aufklärungspflicht der Rechtsanwälte gegenüber ihren Mandanten. Somit sind auch Anwälte in Liechtenstein verpflichtet, ihre Mandanten nicht nur über die Verfahrenshilfe, sondern auch über die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung zu informieren.