Ihr Notar - SCHEIBER LAW
DR. FLORIAN SCHEIBER ist Öffentlicher Notar in Vaduz / Liechtenstein.
Sie benötigen rechtliche Beratung bei Errichtung eines Vertrags? Wir unterstützen Sie gerne bei nachstehenden Angelegenheiten:
keyboard_arrow_rightImmobilien
- Kaufvertrag
- Tauschvertrag
- Übergabe
- Schenkung
- Dienstbarkeiten (zB Weg- und Fahrrecht, Wohnrecht, Fruchtgenussrecht)
- Benützungsvereinbarungen
- Teilungen
- Grundbucheintragungen und Grundbuchanmeldungen
keyboard_arrow_rightFamilie
- Ehevertrag
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Adoption
- Scheidung
- Partnerschaftsvereinbarung
keyboard_arrow_rightErbrecht
- Erbverträge
- Testament
- Erbteilverzichtsverträge
- Pflichtteilverzichtsvertäge
keyboard_arrow_rightUnternehmen
- Neugründung
- Umgründung
- Unternehmensnachfolge
- Handelsregister / Firmenbuch - Eintragungen und Anmeldungen
Sie möchten Informationen zur Sicherung oder auch Gestaltung von Rechten bzw. Rechtsverhältnissen schriftlich festhalten? Dann bedarf es einer Beurkundung. Beurkundet werden können Tatsachen und Rechtsverhältnisse.
Zum Ablauf des Verfahrens:
keyboard_arrow_rightVorverfahren
Als Erstes prüft unser Notar Dr. Scheiber, ob Ihr Gesuch rechts- oder sittenwidrig ist. Im Anschluss an die erfolgte Prüfung ist die Urkunde zu errichten. Die Errichtung kann entweder durch Sie bzw. Ihren Vertreter selbst erfolgen oder auf Ihr Verlangen auch von unserem Notar Dr. Scheiber aufgesetzt werden. Im Vorverfahren nimmt unser Notar Dr. Scheiber Belehrungs- und Prüfpflichten wahr.
keyboard_arrow_rightHauptverfahren
Im Hauptverfahren wird als Erstes Ihr Parteiwillen festgestellt. Im Anschluss haben Sie die Urkunde zu unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung erfolgt die Beurkundung durch unseren Notar Dr. Scheiber.
keyboard_arrow_rightNachverfahren
Eine Ausfertigung der Urkunde wird von unserem Notar Dr. Scheiber physisch für mindestens zehn Jahre aufbewahrt, sofern Sie mit uns nicht eine längere Frist der Aufbewahrung vereinbaren.
Sie benötigen eine Beglaubigung? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Die Beglaubigung hat für Sie einige Vorteile. Es erfüllt eine Belegfunktion. Des Weiteren dient es auch der Verfahrenskontrolle. Wir bieten für Sie folgende Arten der Beglaubigung an:
keyboard_arrow_rightBeglaubigung einer Unterschrift
Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist nur in zwei Fällen möglich. Entweder unterzeichnen Sie das Dokument in Anwesenheit unseres Notars Dr. Scheiber oder Sie bestätigen gegenüber ihm, dass es sich bei der Unterschrift um Ihre handelt. Somit ist die Beglaubigung einer Unterschrift eines Abwesenden oder Verstorbenen nicht möglich.
keyboard_arrow_rightBeglaubigung einer Kopie
In unserem Notariat werden auch uns vorgelegte Dokumente auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit beglaubigt.
keyboard_arrow_rightBeglaubigung einer Abschrift
Absätze, Einschübe, Streichungen und sonstige Änderungen in einem Ihrer Dokumente können Sie ebenfalls bei uns beglaubigen lassen.
keyboard_arrow_rightBeglaubigung eines Auszugs
Bei der Beglaubigung eines Auszugs sind die für den angegebenen Verwendungszweck wesentlichen Teile des Dokuments unserem Notar Dr. Scheiber vorzulegen, der im Anschluss an die erfolgte Prüfung die Beglaubigung vornimmt.
keyboard_arrow_rightBeglaubigung einer Übersetzung
Mit der Beglaubigung der Übersetzung einer Urkunde bestätigt unser Notar Dr. Scheiber, dass die Übersetzung der Urkunde der Richtigkeit entspricht.
keyboard_arrow_rightBeglaubigung eines Datums
Durch die Beglaubigung eines Datums hält unser Notar Dr. Scheiber fest, wann und durch wen ihm eine Urkunde übergeben wurde.