SCHEIBER LAW / VERSICHERUNGSRECHT / SACHVERSICHERUNG
Sachversicherung: wenn Haushalt, Eigenheim, Kasko oder Rechtsschutz nicht zahlen
Deckungsablehnung, Kürzung wegen Unterversicherung oder Vorwurf grober Fahrlässigkeit: Wir prüfen die Entscheidung Ihres Versicherers und vertreten Sie bei der Durchsetzung.
Welche Versicherungen betroffen sein können
- Haushaltsversicherung: Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm – Streit über den Nachweis des Einbruchs, die Höhe des Schadens oder den Neuwert.
- Eigenheim- und Gebäudeversicherung: Leitungswasser- und Sturmschäden, Feuchtigkeit, Elementarereignisse wie Hagel oder Schneedruck – oft mit der Frage, ob ein Ereignis plötzlich eingetreten ist oder ein Dauerschaden vorliegt.
- Rechtsschutzversicherung: Deckungsablehnung wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten, eines Ausschlusses, einer Wartefrist oder eines Versicherungsfalls vor Vertragsbeginn.
- KFZ-Kaskoversicherung: Diebstahl, Unfall- oder Parkschaden, Wildschaden – häufig mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder einer Obliegenheitsverletzung.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Ob ein versicherter Sachschaden oder ein versichertes Ereignis vorliegt und wie der Unterbrechungsschaden zu berechnen ist.
Häufige Gründe für eine Ablehnung oder Kürzung
Ausschlüsse: Die Bedingungen nehmen bestimmte Ursachen oder Schäden vom Versicherungsschutz aus. Ausschlüsse sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich eng auszulegen; ob einer greift, ist im Einzelfall zu prüfen.
Obliegenheitsverletzungen: Etwa eine verspätete Schadenmeldung, fehlende Sicherheitsvorkehrungen oder unvollständige Angaben. Nach § 6 VersVG führt nicht jede Obliegenheitsverletzung zur Leistungsfreiheit; maßgeblich sind unter anderem Art der Obliegenheit, Verschulden und Auswirkung auf den Schaden.
Grobe Fahrlässigkeit: Hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, kann der Versicherer nach § 61 VersVG leistungsfrei sein. Viele Verträge enthalten dazu abweichende, für den Versicherungsnehmer günstigere Regelungen. Ob ein Verhalten grob fahrlässig war, ist eine Wertungsfrage des Einzelfalls.
Unterversicherung: Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, kann der Versicherer die Leistung nach § 56 VersVG verhältnismäßig kürzen, sofern nichts anderes vereinbart ist – etwa ein Unterversicherungsverzicht. Wir prüfen die Bewertung und die vertraglichen Vereinbarungen.
Rechtsschutzversicherung: Deckungsablehnung
Lehnt die Rechtsschutzversicherung die Deckung ab, ist zu klären, ob der betroffene Rechtsbereich versichert ist, wann der Versicherungsfall eingetreten ist und ob ein Ausschluss greift. Beruft sich der Versicherer auf mangelnde Erfolgsaussichten, sehen viele Rechtsschutzbedingungen ein besonderes Verfahren zur Klärung dieser Meinungsverschiedenheit vor. Die Fristen dafür sind kurz. Wir prüfen die Ablehnung und stellen bei Bedarf eine begründete Deckungsanfrage oder leiten die vorgesehenen Schritte ein.
Schadenhöhe, Sachverständige und Deckungsklage
Bei Streit über die Höhe des Schadens kann ein Sachverständigenverfahren vorgesehen sein (§ 64 VersVG und die jeweiligen Bedingungen). Ob es zweckmäßig ist, hängt vom Einzelfall ab. Bestreitet der Versicherer bereits die Deckung dem Grunde nach, kann eine Leistungsklage oder eine Klage auf Feststellung der Deckungspflicht (Deckungsklage) in Betracht kommen. Wir besprechen mit Ihnen vorab, welcher Weg sinnvoll ist und welches Kostenrisiko damit verbunden ist.
Fristen beachten
Neben den Fristen für die Schadenmeldung in den Bedingungen gelten die Regeln des VersVG zu Fälligkeit (§ 11) und Verjährung (§ 12). Eine formgerechte schriftliche Ablehnung kann eine Frist zur gerichtlichen Geltendmachung auslösen. Bewahren Sie deshalb alle Schreiben samt Kuvert oder E-Mail-Eingangsdatum auf und lassen Sie die Fristen früh prüfen.
Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung
- Polizze, Versicherungsbedingungen und allfällige Klauseln oder Sonderbedingungen
- Schadenmeldung, Ablehnungsschreiben und gesamter Schriftverkehr
- Fotos, Rechnungen, Kaufbelege, Kostenvoranschläge, Polizeianzeige oder Unfallbericht
- Gutachten des Versicherers und allfällige eigene Gutachten
Ablauf des Mandats
- Erstgespräch: Sie schildern den Schaden und übermitteln die Unterlagen.
- Prüfung: Deckung, Ausschlüsse, Obliegenheiten, Schadenhöhe und Fristen – mit einer Einschätzung von Chancen und Risiken.
- Außergerichtlich: Stellungnahme an den Versicherer und Verhandlung über die Leistung.
- Gerichtlich: Bei Bedarf Leistungs- oder Deckungsklage.
Häufige Fragen
Meine Haushaltsversicherung zahlt nicht – was nun?
Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich begründen und sichern Sie Polizze, Bedingungen, Fotos und Belege. Wir prüfen, ob der Schaden gedeckt ist und die Begründung trägt.
Die Kaskoversicherung wirft mir grobe Fahrlässigkeit vor. Ist das zulässig?
Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist eine Wertungsfrage des Einzelfalls. Viele Verträge enthalten außerdem abweichende Regelungen zur groben Fahrlässigkeit. Beides prüfen wir anhand Ihrer Bedingungen.
Was ist Unterversicherung?
Wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert, kann der Versicherer die Leistung verhältnismäßig kürzen, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 56 VersVG).
Die Rechtsschutzversicherung lehnt mangels Erfolgsaussicht ab – was tun?
Viele Bedingungen sehen für diesen Streit ein eigenes, fristgebundenes Verfahren vor. Lassen Sie die Ablehnung daher rasch prüfen.
Was ist eine Deckungsklage?
Eine Klage, mit der gerichtlich festgestellt werden soll, dass der Versicherer für einen bestimmten Versicherungsfall Deckung gewähren muss.
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