Ihr Anliegen prüfen
Wir klären mit Ihnen, welches Verfahren und welche Unterlagen für Ihr Vorhaben benötigt werden.
SCHEIBER LAW / NOTARIAT
Öffentliches Notariat in Vaduz. Persönlich und digital mit eID.li.
ÖFFENTLICH EINGETRAGEN. DIREKT NACHPRÜFBAR.
Dr. Florian Scheiber ist im öffentlichen Verzeichnis der Liechtensteinischen Notariatskammer geführt – mit Kennzeichnung für eBeurkundungen.
Eintrag bei der Notariatskammer prüfenNOTARIATSKAMMER LIECHTENSTEIN
Öffentlicher Notar
Herrengasse 30 · 9490 Vaduz
ONLINE-NOTARIAT / eID.li
Elektronische Beurkundung und Beglaubigung: Besprechen Sie mit uns, ob Ihr Anliegen online abgewickelt werden kann.
Online-Termin anfragenIDENTITÄTeID.li
PLATTFORMebeurkundung.li
BEGLEITUNGIhr öffentlicher Notar
Wir klären mit Ihnen, welches Verfahren und welche Unterlagen für Ihr Vorhaben benötigt werden.
Die offizielle Plattform setzt für Klienten eine eID.li voraus. Diese kann auch per Video-Identifikation beantragt werden.
Die weiteren Schritte und den Zugang zum vereinbarten Verfahren erhalten Sie nach persönlicher Abstimmung.
Die Anfrage auf dieser Website startet noch keine Identifikation oder Beurkundung.
Offizielle Voraussetzungen bei der LandesverwaltungAls Notar bietet SCHEIBER LAW eine unabhängige, objektive und rechtssichere Begleitung bei wichtigen privaten und unternehmerischen Entscheidungen. Ob Unternehmensgründung, Immobiliengeschäft, Vermögensregelung oder gesellschaftsrechtliche Strukturierung – wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge klar formuliert, rechtlich wirksam und langfristig tragfähig sind. Unsere notarielle Tätigkeit umfasst unter anderem Gesellschaftsgründungen und -umstrukturierungen, Beurkundungen, Beglaubigungen, Immobilienverträge, Ehe- und Erbregelungen sowie Vorsorge- und Nachlassplanung. Dabei legen wir besonderen Wert auf Verständlichkeit, Transparenz und eine zügige Abwicklung. Durch unsere internationale Ausrichtung und Erfahrung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten sind wir auch bei internationalen Vertragskonstellationen ein verlässlicher Ansprechpartner. Sie profitieren von einer persönlichen Beratung, klaren Empfehlungen und höchster rechtlicher Sicherheit – ohne unnötige Komplexität.

Ihr verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner bei Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften.
Sie benötigen rechtliche Beratung bei Errichtung eines Vertrags? Wir unterstützen Sie gerne bei nachstehenden Angelegenheiten:
Sie möchten Informationen zur Sicherung oder auch Gestaltung von Rechten bzw. Rechtsverhältnissen schriftlich festhalten? Dann bedarf es einer Beurkundung. Beurkundet werden können Tatsachen und Rechtsverhältnisse.
Zum Ablauf des Verfahrens:
Als Erstes prüft unser Notar Dr. Scheiber, ob Ihr Gesuch rechts- oder sittenwidrig ist. Im Anschluss an die erfolgte Prüfung ist die Urkunde zu errichten. Die Errichtung kann entweder durch Sie bzw. Ihren Vertreter selbst erfolgen oder auf Ihr Verlangen auch von unserem Notar Dr. Scheiber aufgesetzt werden. Im Vorverfahren nimmt unser Notar Dr. Scheiber Belehrungs- und Prüfpflichten wahr.
Im Hauptverfahren wird als Erstes Ihr Parteiwillen festgestellt. Im Anschluss haben Sie die Urkunde zu unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung erfolgt die Beurkundung durch unseren Notar Dr. Scheiber.
Eine Ausfertigung der Urkunde wird von unserem Notar Dr. Scheiber physisch für mindestens zehn Jahre aufbewahrt, sofern Sie mit uns nicht eine längere Frist der Aufbewahrung vereinbaren.
Sie benötigen eine Beglaubigung? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Die Beglaubigung hat für Sie einige Vorteile. Es erfüllt eine Belegfunktion. Des Weiteren dient es auch der Verfahrenskontrolle. Wir bieten für Sie folgende Arten der Beglaubigung an:
Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist nur in zwei Fällen möglich. Entweder unterzeichnen Sie das Dokument in Anwesenheit unseres Notars Dr. Scheiber oder Sie bestätigen gegenüber ihm, dass es sich bei der Unterschrift um Ihre handelt. Somit ist die Beglaubigung einer Unterschrift eines Abwesenden oder Verstorbenen nicht möglich.
In unserem Notariat werden auch uns vorgelegte Dokumente auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit beglaubigt.
Absätze, Einschübe, Streichungen und sonstige Änderungen in einem Ihrer Dokumente können Sie ebenfalls bei uns beglaubigen lassen.
Bei der Beglaubigung eines Auszugs sind die für den angegebenen Verwendungszweck wesentlichen Teile des Dokuments unserem Notar Dr. Scheiber vorzulegen, der im Anschluss an die erfolgte Prüfung die Beglaubigung vornimmt.
Mit der Beglaubigung der Übersetzung einer Urkunde bestätigt unser Notar Dr. Scheiber, dass die Übersetzung der Urkunde der Richtigkeit entspricht.
Durch die Beglaubigung eines Datums hält unser Notar Dr. Scheiber fest, wann und durch wen ihm eine Urkunde übergeben wurde.
Wir erstellen und beglaubigen Verträge, übernehmen Beurkundungen und sorgen für rechtssichere Abwicklungen – schnell, diskret und international einsetzbar.
Immer dann, wenn gesetzliche Formvorschriften gelten oder maximale Rechtssicherheit erforderlich ist – z. B. bei Immobilien, Gesellschaftsgründungen oder wichtigen Verträgen.
Ja. Durch unsere internationale Ausrichtung und Erfahrung begleiten wir auch grenzüberschreitende Sachverhalte effizient und rechtssicher.
Kurzfristig. In vielen Fällen sind Termine innerhalb weniger Tage möglich – bei dringenden Anliegen priorisiert.
Je nach Anliegen z. B. Ausweise, Vertragsentwürfe oder Unternehmensunterlagen. Wir sagen dir vorab genau, was benötigt wird – kein Zeitverlust.
Wir prüfen die Inhalte, erklären alle rechtlichen Auswirkungen verständlich und sorgen für eine sichere und rechtsgültige Unterzeichnung.
Die Kosten richten sich nach Aufwand und gesetzlichen Vorgaben. Du erhältst vorab volle Transparenz.
Schnelligkeit, klare Kommunikation und internationale Kompetenz. Du bekommst nicht nur eine Beurkundung – sondern eine strategisch durchdachte, rechtssichere Lösung.
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