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Kreditbearbeitungsgebühren: Rückforderung rechtlich prüfen lassen
Sie haben bei einem Konsum- oder Wohnkredit eine Bearbeitungsgebühr bezahlt? Wir prüfen anhand Ihres Kreditvertrags, ob ein Rückforderungsanspruch in Betracht kommt.
Worum es geht
Bei vielen Krediten in Österreich wurde bei Vertragsabschluss eine einmalige Bearbeitungsgebühr verrechnet – häufig als Prozentsatz der Kreditsumme, der gleich vom ausbezahlten Betrag abgezogen oder dem Kreditkonto angelastet wurde. Das betrifft Konsumkredite ebenso wie Wohnkredite und Hypothekarkredite. Bei hohen Kreditsummen kann diese Gebühr einen beträchtlichen Betrag ausmachen.
Ob eine solche Gebühr zurückgefordert werden kann, ist eine Frage, die in Österreich kontrovers diskutiert wird und von der Ausgestaltung der konkreten Vertragsklausel abhängt. Eine pauschale Antwort für alle Kreditverträge gibt es nicht. Wir prüfen deshalb Ihren individuellen Vertrag und geben Ihnen eine rechtliche Einschätzung, ob ein Rückforderungsanspruch in Betracht kommt.
Rechtlicher Rahmen
Für Kreditverträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten in Österreich unter anderem das Verbraucherkreditgesetz (VKrG), das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern können nach dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG oder wegen gröblicher Benachteiligung nach § 879 Abs 3 ABGB unwirksam sein. Ob das auf eine bestimmte Bearbeitungsgebühr zutrifft, hängt unter anderem davon ab,
- wie die Gebühr im Vertrag bezeichnet und beschrieben ist,
- ob erkennbar ist, welche Leistung damit abgegolten werden soll,
- wie hoch die Gebühr im Verhältnis zur Kreditsumme ist,
- ob die Klausel im Einzelnen ausgehandelt oder vorformuliert war und
- wann der Vertrag geschlossen und die Gebühr bezahlt wurde.
Auch die Frage, innerhalb welcher Frist ein allfälliger Anspruch geltend gemacht werden muss, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Rechtsprechung in diesem Bereich entwickelt sich weiter; wir berücksichtigen bei der Prüfung den jeweils aktuellen Stand.
Wer betroffen sein kann
- Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Konsumkredit, zum Beispiel für ein Auto, eine Einrichtung oder eine Umschuldung
- Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer mit einem Wohnkredit oder Hypothekarkredit für Kauf, Bau oder Sanierung
- Personen, deren Kredit bereits zurückgezahlt oder umgeschuldet ist – auch dann kann eine Prüfung sinnvoll sein
Für Unternehmerkredite gelten andere Maßstäbe; diese Seite betrifft Kredite an Verbraucher.
Welche Unterlagen wir für die Prüfung brauchen
- Kreditvertrag samt Beilagen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisblatt
- Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS) oder Standardinformationen für Verbraucherkredite, falls vorhanden
- Kontoauszug oder Kreditkontoauszug, aus dem die Abbuchung der Bearbeitungsgebühr hervorgeht
- Bei Umschuldung oder vorzeitiger Rückzahlung: die entsprechende Abrechnung
Fehlen Ihnen Unterlagen, können Sie diese in der Regel bei Ihrer Bank anfordern.
Ablauf der Prüfung
- Unterlagen übermitteln: Sie senden uns Kreditvertrag und Kontoauszug per E-Mail oder über das Kontaktformular.
- Rechtliche Prüfung: Wir prüfen die Klausel zur Bearbeitungsgebühr, die Rechtslage und mögliche Fristen.
- Einschätzung: Sie erhalten eine Einschätzung, ob ein Rückforderungsanspruch in Betracht kommt und welche Schritte möglich wären. Ein bestimmtes Ergebnis können wir nicht zusichern.
- Weiteres Vorgehen: Auf Wunsch fordern wir die Bank außergerichtlich zur Rückzahlung auf; falls nötig, besprechen wir mit Ihnen eine gerichtliche Geltendmachung.
Kosten der Prüfung
Welche Kosten für die Prüfung und ein allfälliges weiteres Vorgehen anfallen, besprechen wir mit Ihnen, bevor wir tätig werden. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, klären wir auf Wunsch, ob sie die Kosten übernimmt.
Weitere Verbraucherthemen
Diese Seite gehört zu unserem Schwerpunkt Verbraucherschutz. Dort finden Sie weitere aktuelle Fälle, in denen wir Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen.
Kontakt Österreich: SCHEIBER Rechtsanwalt GmbH, Mühlweg 66, 6441 Umhausen (Tirol) · +43 5255 20 344 · office@scheiber.law · Montag bis Donnerstag 08:00–12:00 und 13:30–17:30 Uhr, Freitag 08:00–12:00 Uhr. Besprechungen sind nach Vereinbarung auch per Video oder in Vaduz möglich.
Häufige Fragen
Kann ich die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern?
Das hängt von der konkreten Klausel in Ihrem Kreditvertrag und vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht; wir prüfen Ihren Vertrag im Einzelfall.
Gilt das auch für Wohnkredite?
Die Prüfung ist bei Konsumkrediten und bei Wohn- oder Hypothekarkrediten möglich. Für beide Kreditarten gelten teils unterschiedliche gesetzliche Regeln.
Mein Kredit ist bereits abbezahlt. Lohnt sich eine Prüfung trotzdem?
Möglicherweise. Ob ein Anspruch noch geltend gemacht werden kann, hängt unter anderem von Fristen ab, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Welche Unterlagen brauche ich?
Den Kreditvertrag mit allen Beilagen und einen Kontoauszug, aus dem die Bearbeitungsgebühr hervorgeht. Fehlende Unterlagen können Sie bei Ihrer Bank anfordern.
Was kostet die Prüfung?
Die Kosten besprechen wir mit Ihnen vorab, bevor wir tätig werden.
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