SCHEIBER LAW / SCHEIBER LAW
Barrierefreie Website - Notar Scheiber
Erklärung zur Barrierefreiheit der Website Notar Scheiber
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) RL 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://scheiber.law/
Hinweis: Diese Barrierefreiheitserklärung bezieht sich ausschließlich auf unsere Website. Sie trifft keine Aussage über die bauliche Barrierefreiheit unserer Räumlichkeiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem europäischen Standard EN 301 549 teilweise vereinbar. Die bekannten Einschränkungen und Ausnahmen sind unten angeführt.
Umgesetzte Maßnahmen
Die Website wurde im Oktober 2026 technisch überarbeitet. Dabei wurde insbesondere Folgendes umgesetzt:
- Sprachangabe auf jeder Seite (Deutsch bzw. Englisch), ein Link „Zum Inhalt“ am Seitenanfang und eine durchgängige Seitenstruktur mit Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt und Fußzeile;
- Textfarben, die das Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 (große Schrift 3:1) einhalten, sowie eine sichtbare Fokusmarkierung für Links und Schaltflächen, auch auf dunklen Hintergründen;
- Alternativtexte bzw. zugängliche Namen für informative Bilder und Bildlinks; rein dekorative Elemente sind für Screenreader ausgeblendet;
- Bedienbarkeit von Menü, Kontakt-Schaltfläche und Datenschutz-Einstellungen per Tastatur (Escape schließt das Menü und setzt den Fokus auf die Menü-Schaltfläche zurück);
- Animationen und Videos sind ohne Ton, lassen sich pausieren und starten nicht automatisch, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist;
- Nutzbarkeit ohne horizontales Scrollen bei einer Breite von 320 CSS-Pixeln;
- Anfrageformular mit sichtbaren Beschriftungen, Autovervollständigung für Name und E-Mail-Adresse und einer Statusmeldung, die von Screenreadern vorgelesen wird.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei bzw. noch nicht vollständig geprüft:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- 1.3.1 / 2.4.6 – Ein Teil der Inhalte (insbesondere das News-Archiv und ältere Fachbeiträge) wurde aus der früheren Website übernommen. Gliederung und Überschriftenhierarchie dieser Texte bilden die inhaltliche Struktur nicht in allen Fällen korrekt ab.
- 3.3.1 / 3.3.3 – Fehlermeldungen im Anfrageformular (fehlende Pflichtangaben, ungültige E-Mail-Adresse) werden vom Browser ausgegeben; eigene, ausführlichere Hinweise zur Fehlerkorrektur gibt es derzeit nicht.
- Links, die ein neues Fenster bzw. einen neuen Tab öffnen (etwa Quellenverweise), sind nicht durchgängig als solche gekennzeichnet.
- Die Website wurde automatisiert sowie mit der Tastatur geprüft. Eine Prüfung mit Screenreadern (z. B. NVDA, VoiceOver) steht noch aus; Erfolgskriterien, die nur manuell geprüft werden können, sind daher nicht vollständig bewertet.
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Auf der Website sind ältere Dokumente (PDF-Dateien aus den Jahren 2020 und 2021) und Inhalte verfügbar, die möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind sie vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen, und es ist bei diesen derzeit keine umfassende Änderung geplant.
Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, enthalten oder verlinkt (z. B. Google Maps für die Anfahrt zu unseren Standorten). Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden und sind sie daher ebenfalls von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.05.2025 erstellt und am 26.10.2026 aktualisiert. Die Bewertung der Vereinbarkeit erfolgte in Form eines Selbsttests nach den Richtlinien der Stufe AA der WCAG 2.2: automatisierte Prüfung aller 158 Seiten der Website mit axe-core 4.14 (Regeln für WCAG 2.0, 2.1 und 2.2, Stufen A und AA) in Google Chrome, ergänzt um Tests der Tastaturbedienung, der Fokusanzeige und der Darstellung bei 320 CSS-Pixeln Breite. Automatisierte Tests decken nur einen Teil der Erfolgskriterien ab.
Feedback und Kontakt
Unsere Website wird laufend optimiert. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns dies an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: office@scheiber.law
In diesem Fall beschreiben Sie bitte kurz das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Aktualisiert am 26.10.2026 auf Basis der Erklärung vom 21.05.2025.