Dieser Beitrag gibt den damaligen Stand wieder. Verfahrensstände, Fristen und Anmeldemöglichkeiten können sich seither geändert haben.
SCHEIBER Rechtsanwälte vertritt eine segmentierte Aktiengesellschaft, dessen Wunsch es war, ihre Segmente in das Handelsregister einzutragen.
Hintergrund hierfür ist, dass ein Segment ein ausländisches Grundstück erwerben wollte. Die ausländische Grundbuchsbehörde weigerte sich jedoch, das Segment trotz Offenlegung in das Grundbuch einzutragen, da das Segment keine eigenständige juristische Person mit einer Eintragung im Handelsregister sei.
Das Handelsregister hat das Ersuchen auf Eintragung mit der Begründung, dass das öffentliche Interesse keine Eintragung rechtfertige, abgelehnt.
Gegen diese Verfügung wurde nunmehr Beschwerde an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten eingebracht.
Eine Entscheidung wird demnächst erwartet.