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SCHEIBER LAW / NEWS

Fonds – Sitzverlegung von Cayman Islands, BVI, etc. nach Liechtenstein

25. März 2020

Dieser Beitrag gibt den damaligen Stand wieder. Verfahrensstände, Fristen und Anmeldemöglichkeiten können sich seither geändert haben.

Nachdem das Vereinigte Königreich im Februar 2020 aus der EU ausgeschieden ist, wurden seitens der EU-Kommission die britischen Überseegebiete, wie etwa die Cayman Islands (Kaimaninseln), definitiv auf die schwarze Liste der nicht kooperativen Länder gesetzt.

Aufgrund dessen beabsichtigen besonders viele auf den Cayman Islands domizilierten Hedge-Fonds ihren Standort zu wechseln.

Liechtenstein würde sich als idealer neuer Fondsplatz anbieten. Eines der größten Vorteile ist, dass Liechtenstein keine Steuern auf Fonds erhebt. Liechtenstein ist zudem Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und ist der Zutritt zum europäischen Markt (EU-Pass) gewährleistet.

Aufgrund unserer Erfahrung in diesem Bereich unterstützen wir Sie gerne bei der Sitzverlegung bzw. Umdomizilierung des Fonds von einem britischen Überseegebiet nach Liechtenstein.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Begleitung und Organisation an.

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