Dieser Beitrag gibt den damaligen Stand wieder. Verfahrensstände, Fristen und Anmeldemöglichkeiten können sich seither geändert haben.
Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat in eigener Sache entschieden, dass die österreichische Rechtsanwaltsprüfung unseres Herrn Dr. Scheiber die Ergänzungsprüfung ersetzt, sodass ohne Einvernehmensrechtsanwalt vor österreichischen Gerichten eingeschritten werden darf.