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SCHEIBER LAW / NEWS

Verfahren gegen TIWAG wegen unzulässiger Preiseröhungen rechtskräftig gewonnen

September 2025

Dieser Beitrag gibt den damaligen Stand wieder. Verfahrensstände, Fristen und Anmeldemöglichkeiten können sich seither geändert haben.

Die Strompreiserhöhungen der TIWAG (TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG) in den Jahren 2022 und 2023 sind unzulässig. Das haben die Gerichte inzwischen rechtskräftig bestätigt. Viele Kunden haben daher Anspruch auf Rückzahlung. Achtung: Diese Ansprüche sind von Verjährung bedroht.

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